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Den 2. Juli kahmen beyderseits große Commissaren abermahl zusammen und, nachdem viele wiedrige Controversien wegen der Polanowschen Pacten, ob selbige ferner angenommen oder gantz cassiret werden solten, vorgefallen, fragten endlich die Pol., was die unsrigen doch vor eine Resolution gefasset hätten, ihnen wißen zu laßen, weilen sie, ohne der ferner zu schreiten, nicht vermöchten. Die russ. Commiss. gaben demnach vor, die Polanowschen Pacten wären auch wohl gutt, doch nicht in allen Puncten. Die Pol. resolvirten alsobald, selbige vorzunehmen und in den Puncten, so den unsrigen nicht deüchten, gutt zu seyn, zu corrigiren, aber als sie beyderseits die Bücher schon in den Händen hatten, gefiel es den unsrigen nochmahls nicht und huben an, unter sich zu murmeln, demnach auch die Pol. das Buch aus den Händen wurffen und fragten, waß den endlich zu hoffen, ob sie die vorigen zu corrigiren oder neue Pacta zu stifften allhie erscheinen wären. Drauff die unsrigen antworteten, daß sie allhie auffs neüe zu tractiren und Pacten, die nicht Polanowsche, sondern Durowitzsche gene

Den 5. Juli begaben sich beyderseits Große Commissarien abermahl auff den Tractatsort. Die Pol. praetendirten gegen neülicher russ. Proposition, alle Städte, Land und Leüthe, darzu Ihro Königliche Maytt. und die Republique in Polen vor geschlossenen Polanowschen Frieden einiges Recht und rechtmässige Praetension gehabt, zu dem allen in itzigem Kriege eingenommene und a





Den 7. Juli war die 10de Zusammenkunfft, und weilen ferner zu schreiten beyden Theilen unmöglich, wolte man die Plenipotentzen wechseln und zurük geben und also unverrichter Sachen voneinander scheiden. Weilen aber beyde Parteyen Abschied zu nehmen cunctirten, auch keine den Anfang des Scheidens machen wolte, als geriethen sie noch gerade wieder in Conferentz und beobachteten die Sache dahin, daß die Commission auff etzliche Wochen auffgeschoben werden möchte. Unterdessen solten die russ. Commissarien wegen fernere Ordre Ihro Czar. Maytt. gelangen lassen, auch wolten die Pol. den Verlauff der Sachen (ob sie zwar ferneren Befehl von Ihro Königlichen Maytt. zu fordern nicht von Nöthen hätten und dem Frieden zu schliessen gnugsahm gewollmächtiget (166r) wären) Ihro Maytt. und der Republique kund thun. Hiemit ward beschlossen, daß beyde Theile auffstehen und sich mit den ihrigen ingeheimb bespechen möchten. Nachdem nun beyde Theile sich eine Zeit lang untereinander in ihren Gezelten absonderlich berathschlaget hatten, setzten sie sich abermahl beyeinander nieder, und musten auf Gutdünken der Pol. auch die Cantzleybedienten von beyden Seiten abtreten, daß also die Commissarien in selbst eigener Person allein verblieben. Nach gar weniger Unterredung wurden sie wieder hineingefordert und war beschlossen, daß sie auff 3 Wochen Frist voneinander scheiden, die Russ. sich mit ihrer gantzen Assistentz nach Smolensk, die Pol. aber nach Telotzina begeben und verfügen solten. Unterdessen musten in beyden Quartieren derer Commissarien zu Krasna, auch zu Dwierowitz von jeglicher Seite ein Hoffjunker selbst und 20 als Salvogarden verbleiben, umb selbige Örter rund umb auff 3 Meilen weit von allen feindlichen Einfällen und Excessen zu befreyen. Desselbigen solte auch um Smolensk herumb, auch umb Tolotzino, da beyderseits Commissarien Consistentz seyn würde, auff 5 Meilen in den (166v) 3 bestimten Wochen sicher bleiben von allen Einfällen und feindlichen Partheyen. Diese behandelte Puncta aber solten alle schrifftlich verfasset, von beyden Theilen die Instrumenta mit Hand und Siegel bekräfftiget, untereinander gewechselt und in selbigem Eyde, so über Praeliminaria geleistet, eingeschworen bleiben. Hiemit schieden sie beyderseits voneinander und verhiesen, die verabschiedete Schrifften einer dem andern durch ihre Hoffjunker zuzuschiken und vor diesmahl voneinander zu gehen.