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Die Tugenden der Einbuße. — Als Mitglieder von Gesellschaften glauben wir gewisse Tugenden nicht ausüben zu dürfen, die uns als Privaten die größte Ehre und einiges Vergnügen machen, zum Beispiel Gnade und Nachsicht gegen Verfehlende aller Art — überhaupt jede Handlungsweise, bei welcher der Vorteil der Gesellschaft durch unsere Tugend leiden würde. Kein Richter-Kollegium darf sich vor seinem Gewissen erlauben, gnädig zu sein dem König als einem einzelnen hat man dies Vorrecht aufbehalten; man freut sich, we
Kasuistik des Vorteils. — Es gäbe keine Kasuistik der Moral, we
Zum Heuchler werden. — Jeder Bettler wird zum Heuchler; wie jeder, der aus einem Mangel, aus einem Notstand (sei dies ein persönlicher oder ein öffentlicher) seinen Beruf macht. — Der Bettler empfindet den Mangel lange nicht so, als er ihn empfinden machen muß, we
Eine Art Kultus der Leidenschaften. — Ihr Düsterlinge und philosophischen Blindschleichen redet, um den Charakter des ganzen Weltwesens anzuklagen, von dem furchtbaren Charakter der menschlichen Leidenschaften. Als ob überall, wo es Leidenschaft gegeben hat, es auch Furchtbarkeit gegeben hätte! Als ob es immerfort in der Welt diese Art von Furchtbarkeit geben müßte! — Durch eine Vernachlässigung im kleinen, durch Mangel an Selbst-Beobachtung und Beobachtung derer, welche erzogen werden sollen, habt ihr selber erst die Leidenschaften zu solchen Untieren anwachsen lassen, daß euch jetzt schon beim Worte» Leidenschaft «Furcht befällt! Es stand bei euch und steht bei uns, den Leidenschaften ihren furchtbaren Charakter zu nehmen und dermaßen vorzubeugen, daß sie nicht zu verheerenden Wildwassern werden. — Man soll seine Versehen nicht zu ewigen Fatalitäten aufblasen; vielmehr wollen wir redlich mit an der Aufgabe arbeiten, die Leidenschaften der Menschheit allesamt in Freudenschaften umzuwandeln.
Gewissensbiß. — Der Gewissensbiß ist, wie der Biß des Hundes gegen einen Stein, eine Dummheit.
Ursprung der Rechte. — Die Rechte gehen zunächst auf Herkommen zurück, das Herkommen auf ein einmaliges Abkommen. Man war irgendwa
Die Bedeutung des Vergessens in der moralischen Empfindung. — Dieselben Handlungen, welche i
Die Erbreichen der Moralität. — Es gibt auch im Moralischen einen Erb -Reichtum: ihn besitzen die Sanften, Gutmütigen, Mitleidigen, Mildtätigen, welche alle die gute Handlungsweise, aber nicht die Vernunft (die Quelle derselben) von ihren Vorfahren her mitbekommen haben. Das Angenehme an diesem Reichtum ist, daß man von ihm fortwährend darreichen und mitteilen muß, we
Der Richter und die Milderungsgründe. — »Man soll auch gegen den Teufel honett sein und seine Schulden bezahlen«, sagte ein alter Soldat, als man ihm die Geschichte Faustens etwas genauer erzählt hatte,»Faust gehört in die Hölle!«—»O ihr schrecklichen Mä
Problem der Pflicht zur Wahrheit. — Pflicht ist ein zwingendes, zur Tat drängendes Gefühl, das wir gut ne
Stufen der Moral. — Moral ist zunächst ein Mittel, die Gemeinde überhaupt zu erhalten und den Untergang von ihr abzuwehren; soda
Moral des Mitleidens im Munde der Unmäßigen. — Alle die, welche sich selber nicht genug in der Gewalt haben und die Moralität nicht als fortwährende im großen und kleinsten geübte Selbstbeherrschung und Selbstüberwindung ke