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(170v) Den 13. Augusti war die andere Zusammenkunfft, und weilen die Pol. a





Den 17. Augusti war die dritte Zusammenkunfft. Die Pol. beantworteten die drey auffgegebene Conditionen schrifftlich dergestalt: (1) Daß ihnen gnüge denen Polanowschen Pacten (die von russischer Seite gebrochen und violiret wären) alle ihre Provintzien, Städte, Festungen, Land und Leüthe restituiret, alle Gefangene, was Condition und Nation sie seyn möchten, freygelassen, Amunition, Kirchengeräthe, Schrifften und Acten wiedergegeben und alles wieder im vorigen Stande, wie es vor dem Kriege gewesen, gesetzet und also der Rache Gottes (welche gewißlich nach gebrochenen Eyde zu erfolgen pflegte) vorgebauet werden möchte. (2) Die Alliance oder Verbündnüs wäre ihnen, den Russen, viel nöthiger den der Cron Polen, welche mit allen ihren Nachbahren in Frieden und Einigkeit und ewigen Pacten stünde, hätten auch über das itzo einen mächtigen Mittegehülffen dieses Krieges, den tarterschen Chan, auch würden ihnen noch andere Alliantzen anpraesentiret, daß sie capable gnug wären, nicht allein das ihrige, so ihnen mit Unrecht abgedrungen (172r) wäre (zu der Zeit, da sie mit vielen mächtigen Feinden zu thun gehabt), wiederzubringen, sondern sich auch ihres Schadens, da sie Gott Lob von allen andern Feinden befreyet wären, nehmlich zu erholen. Demnach wolte ihnen nicht anstehen, die russische Verbündnis so theuer mit vielen Provintzen, Festungen, Länder und Leüthen zu erkauffen, sondern wären vielmehr violiret, erstlich einen redlichen und festen ewigen Frieden zu stifften und die violirte Polanowsche Pacta zu corrigiren, hernach könten auch Alliantzen und Verbündnüsse beyden Reichen zum Nutzen und Frommen getroffen werden. Ein Armistitium aber insonderheit auf solche unbillige Conditiones zu schliessen wären sie nicht gevollmächtiget, weilen ausdrüklich in ihrer Plenipotentz specificiret wäre, daß sie einen rühmlichen und festen ewigwärenden Frieden zu stifften deputiret, möchte demnach die russ. Commiss. sich recolligiren und ihren billigen und guten Vorschlag, den sie bey der 10den Conferentz proponiret hätten, acceptiren, betrachtend, daß wan anitzo, da Gott vor sey, diese Commission vergehen und sie unverrichter Sachen nach dem angesetzten Reichstag zu Ihro Königlichen Maytt. und der Republique verreisen solten, was wohl drauff erfolgen könte, in Wahrheit nichts gewissers, alß daß die Republique durch solche unbillige Conditiones, die ihnen, als we

Den 18. Augusti ward mit dem Verlauff der gestrigen Conferentz der Schreiber aus der Geheimen Cantzeley Feodor Kazanetz zu Ihro Czar. Maj., fernere Ordre zu holen, nach der Moskow expediret.

Den 20. Augusti wahr die 4te Zusammenkunfft. Die Pol. declarirten, ferner zu keiner Sache im Hauptwerk zu schreiten, ehe und bevor sie ihrer Sicherheit wegen neue Assecuration erhalten hätten, weilen der General Dolgorukow mit der gantzen russischen Armee gerade auff der Strassen, da die pol. Commissarien einen sicheren Weg haben solten, gerüket, sich in Dubrowna, allda wegen freyen Geleit der polnischen Couriers von beyderseits Commissarien Salvoguarden verordnet waren, gelagert und die (173v) Einwohner, welcher sich, der Salvoguarden und Commissarischen Schlußes versichert, ohne alle Scheu versamlet hatten, theils niedergehauen, theils in die Sklawerey weggetrieben, auch die pol. Salvoguarden etzliche Tage in schwerer Verhafft gehalten, und durchstreiffte also das gantze Land bis an der Beresine, sengte und brandte, mordete und machte nieder seines Gefallens, demnach auch sie, da ihnen der Weg benommen wäre, sich befürchten musten, insonderheit weilen ihnen zu Ohren kommen, daß der General Dolgorukow sich gegen ihnen trotzig stellte, da sie doch keine Kriegesgeneralen, sondern Commissarien wären, und allerhand Dräuworte wieder sie außstisse. Demnach begehrten sie von den russ. Commissarien daß ihnen, die beschworne Securitet ihrer Person und des Commissarischen Comitats, welche albereit von der russischen Seiten in vielen Puncten nicht gehalten wäre, auffs neue confirmiret werden möchte, welches auch die Russ. mit Darbietung ihrer Hände und bey guter Treu und Glauben bekräfftigten. Nachdem übergaben die Pol. auff die drey eingegebene russische Puncta, die sie auch schon in der letzten Conferentz mündlich beantwortet hatten, den Russ. schrifftlich mit dem Bedinge, daß die Schrifft ins russische abcopirt, das pol. Original aber ihnen wieder zurük gegeben werden möchte, (174r) welches ohne Verzug geschah, und hiemit schieden beyde Theile voneinander.