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(82v) Supplement des 1660ten Jahres

Der Okolnitzey und Woywod Knias Iwan Iwanowitz Lobanow Rostowskij besetzte das abgebrandte und das gantz verwüstete Bychow mit russischen Völkern, die sich gantz auffs neüe bauen und die verdorbene Pasteyen und Wälle verbessern und fortificiren musten. Die in Bychow gefangene Adelschafft aber wurde laut Ihro Czar. Maytt. Befehl jeglicher nach dem Schloße, in welchen Gebüth sie vorhin wohnhafft gewesen waren, den russischen Gouverneurs und Commendanten zugeschikt, damit sie alle als Verräther und Meyneidige in Praesentz der ihrigen andern zum Abscheu möchten strangulirt werden. Der General Lobanow mit seiner gantzen Armee marchierte zurük nach Moskow, mit Bychowscher Beüthe wohl beladen, führten auch darneben den gewesenen Bychowschen Commendanten Iwan Nietzajew nebst seiner Gemahlin, Haab und Güttern mit sich. Alß sie nun zu Moskow arriviret waren, wurde des Nietzays Gemahlin ihrem leiblichen Bruder, dem zaporowischen Kosakschen General Jurasch Chmielnickij, zugefallen, mit Haab und Gütter erlediget und nach der Ukrain abgelassen. Ihr Ma

aber, der Nietzay, muste heimlich weggebracht, an ferner Örter verschiket (83r) und vor todt ausgesprenget werden.

Auch mit der pol. Adelschafft, die nunmehr an unterschiedliche Örter in die Gebüther gefänglich eingebracht war, ward eine jämmerliche Tragoedie in den Grentzstädten vorgenommen, welche, nachdem sie, in schwerer und langer Gefängnüs sitzend, gnugsahm gemartert und gepeiniget und also zugerichtet waren, daß kaum mehr eine menschliche Gestalt an ihnen zu sehen und zu spühren, endlich wieder hervorgebracht, öffentlich gepeitschet und ausgeführet, auch gar spötlich bey allen Städten und Fleken stranguliret und tyranischer Weise hingerichtet wurden. Unter denen waren zwar etzliche, die den Russen vorhin gehuldiget und geschworen, hernach aber treüloß worden, die meisten aber waren gantz unschuldige Leüthe, die nimmer geschworen und dem russischen Joch sich unterthänig gemacht, vielmehr, in den occupirten Örtern ihr Hab und Gutt verlassend, im Exilio sich bis hirher kümerlich ernehret und in Litthauen und Polen mit Weib und Kinder sustentiret hatten. Da sie aber vorm Jahr vernommen, daß diese Örter abermahl unter pol. Obrigkeit gerathen, sich jeglicher zu seiner Heymath (83v) verfüget und endlich vor Furcht der arrivirenden russischen Armee in die Festung Bychow retiriret hatten. Es ward aber ihrer keiner perdoniret, sondern es musten die Schuldigen mit den Unschuldigen gleiche Straffe leiden und ausstehen. Auch mit den andern, so a

och unter russischen Schutz waren und nimmermehr wieder sie einiges böses Vornehmen hatten machen lassen, wurden gar strenge Proceduren vorgenommen, daß auch umb den abgebrandten Fleken herumb mit Wahrheit mehr Galgen mit adeligen Cörpern behangen, de

Häuser dri

en zu sehen waren. Vielen von den pol. Einwohnern wurden aus lauter Mißtrauen und ungegründeter Suspicion durch die Woywoden ihre Gütter genommen, sie selbst unmenschlicher Weyse gepeiniget, gemartert und also ins Elend nach Sibirien und anderen ferneren Örtern des Reichs verschiket, die andern, so a

och hinterstellig blieben, lebten allezeit nur in Furcht und Schreken, keine sichere Stunde geniessend.